Die Bewertung der Unternehmen schlägt sich i.d.R. in einer Rating Skala nieder.
Klassisch gängige Ratingstufen von „AAA“ bis „D“ (Tripple A als höchste Ratingstufe und „D“ als niedrigste Ratingstufe) bieten hierzu für „Langfrist-Ratings“ eine gute Grundlage.
Themenspezifisch werden aber auch Skalen von 1 -10 oder sog. Ampelregelungen (rot-gelb-grün) verwendet, um dem Auftraggeber einen schnellen, bestmöglichen Einblick in die Bewertung zu ermöglichen.
Bei internen Auftraggebergruppen (z.B. Eigentümer, Aufsichtsräte, Manager) bzw. externen Auftraggebern (z.B. Banken, Versicherungen usw.) kommen bei den Bewertungen jedoch auch häufig zusätzliche Ratingstufen zur Anwendung, die sich z.B. nach dem Verwendungszweck der Bewertung, ihrer Risikoeinstufung („minimal“ bis „hoch“) oder der Zeitspanne ihrer Wirkung in Form von „Barometern“ ausrichten. Damit soll sichergestellt werden, dass auch auf neue, moderne Bewertungsfelder (wie z.B. Compliance-Konformität, Korruptionsprävention oder Transparenz) bestmöglich Bezug genommen werden kann.
Zudem ist bei den Bewertungen auf „Kurzfrist- Ratings“ wie folgt abzustellen:
Abbildung: Next Generation® - Rating Klassifizierung im Bereich Nachhaltigkeit